Steuerberatung Michelle Klüber

mandantenbezogene BERATUNG des Klein- und Mittelstands
 
Steuerberatung Fulda
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Steuerberatung Klüber – Ihre Steuerberatung in Fulda

 

Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich Ihre steuerlichen Anliegen unter Berücksichtigung aller juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte zusammen mit einem qualifizierten Team. Meine langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung trägt zur einer zuverlässigen und zukunftsorientierten Lösung bei. Unterstützt werde ich von einem Netzwerk aus qualifizierten Steuerfachpersonal und Rechtsanwälten.

 

Die Steuerberatung Klüber ist auf nahezu allen relevanten Steuergebieten tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der laufenden Steuerberatung. Hierbei biete ich Ihnen ein Leistungsspektrum von der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung bis hin zur Erstellung der Jahresabschlüsse – aller Rechtsformen – und der dazugehörigen privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Steuerberatung Klüber – Ihre Steuerberatung in Fulda

 

Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich Ihre steuerlichen Anliegen unter Berücksichtigung aller juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte zusammen mit einem qualifizierten Team. Meine langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung trägt zur einer zuverlässigen und zukunftsorientierten Lösung bei. Unterstützt werde ich von einem Netzwerk aus qualifizierten Steuerfachpersonal und Rechtsanwälten.

 

Die Steuerberatung Klüber ist auf nahezu allen relevanten Steuergebieten tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der laufenden Steuerberatung. Hierbei biete ich Ihnen ein Leistungsspektrum von der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung bis hin zur Erstellung der Jahresabschlüsse – aller Rechtsformen – und der dazugehörigen privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Anschrift & Kontakt

Steuerberatung Klüber

Niederlassung Fulda:

Heinrichstr. 50

36037 Fulda

Telefon 0661 96648860

weitere Beratungsstelle:

Gewerbepark 9

36160 Dipperz

 

Email: michelle.klueber@steuerberatung-klueber.de 

Datev SteuerNews

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren Grundschulrektor für die von November 2017 bis einschließlich Juli 2022 geleistete Zuvielarbeit einen finanziellen Ausgleich in Höhe von ca. 31.000 Euro zu zahlen (Az. 5 LC 193/20). Die Klage einer ehemaligen Grundschulrektorin auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit hatte demgegenüber keinen [weiterlesen...]

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2025. [weiterlesen...]