Steuerberatung Michelle Klüber

mandantenbezogene BERATUNG des Klein- und Mittelstands
 
Steuerberatung Fulda
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Steuerberatung Klüber – Ihre Steuerberatung in Fulda

 

Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich Ihre steuerlichen Anliegen unter Berücksichtigung aller juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte zusammen mit einem qualifizierten Team. Meine langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung trägt zur einer zuverlässigen und zukunftsorientierten Lösung bei. Unterstützt werde ich von einem Netzwerk aus qualifizierten Steuerfachpersonal und Rechtsanwälten.

 

Die Steuerberatung Klüber ist auf nahezu allen relevanten Steuergebieten tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der laufenden Steuerberatung. Hierbei biete ich Ihnen ein Leistungsspektrum von der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung bis hin zur Erstellung der Jahresabschlüsse – aller Rechtsformen – und der dazugehörigen privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Steuerberatung Klüber – Ihre Steuerberatung in Fulda

 

Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich Ihre steuerlichen Anliegen unter Berücksichtigung aller juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte zusammen mit einem qualifizierten Team. Meine langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung trägt zur einer zuverlässigen und zukunftsorientierten Lösung bei. Unterstützt werde ich von einem Netzwerk aus qualifizierten Steuerfachpersonal und Rechtsanwälten.

 

Die Steuerberatung Klüber ist auf nahezu allen relevanten Steuergebieten tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der laufenden Steuerberatung. Hierbei biete ich Ihnen ein Leistungsspektrum von der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung bis hin zur Erstellung der Jahresabschlüsse – aller Rechtsformen – und der dazugehörigen privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Anschrift & Kontakt

Steuerberatung Klüber

Niederlassung Fulda:

Heinrichstr. 50

36037 Fulda

Telefon 0661 96648860

weitere Beratungsstelle:

Gewerbepark 9

36160 Dipperz

 

Email: michelle.klueber@steuerberatung-klueber.de 

Datev SteuerNews

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob von der maximalen Festsetzungsfrist von 10 Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auszugehen ist, wenn trotz Gewinnen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Kapitalertragsteueranmeldungen mit 0 Euro abgegeben wurden (Az. [weiterlesen...]

Die für Zugezogene nach Großbritannien unter bestimmten Umständen gewährte Vergünstigung, nur das dorthin überführte Einkommen versteuern zu müssen (sog. Besteuerung auf „remittance basis“), kann in Deutschland eine kompensierende steuerliche Belastung nach sich ziehen. Dies entschied der BFH (Az. IX R 37/21). [weiterlesen...]